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Störche
Störche
Störche auf einem Horst
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Blumenschmuck Dorfbrunnen
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Gemeindehaus
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Störche auf einem Horst
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Blumenschmuck Dorfbrunnen
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Gemeindehaus
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Lebenslagen: Zuzug, Adressänderung, Wegzug

Zuzug, Adressänderung, Wegzug

Leben und Wohnen
Zuzug, Adressänderung, Wegzug

Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz (RMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner den Einwohnerdiensten zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde beziehungsweise des Gebäudes umziehen oder sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz neu begründen bzw. aufgeben. Für die Meldepflicht gilt eine gesetzliche Frist von 14 Tagen.

https://www.eumzug.swiss
Abmeldung / Wegzug, Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde, Anmeldung / Zuzug, Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen)
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)