Wer aus Möhlin wegzieht, sollte sich innert 14 Tagen beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) abmelden. Zu melden sind die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen.
Für eine Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie, sich vorgängig beim Steueramt abzumelden.
Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen.
Schweizer und Schweizerinnen
Amtlicher Ausweis und Meldebestätigung.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Ausländerausweis aller wegziehender Personen und Meldebestätigung.
Sie können Ihren Zuzug, Wegzug und Ihre Adressänderung schnell und einfach per e-Umzug melden.