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Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Sonnenpark
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Blumenschmuck Dorfbrunnen
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Gemeindehaus
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Störche auf einem Horst
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Blumenschmuck Dorfbrunnen
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Gemeindehaus
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Details

Abmeldung / Wegzug

Wer aus Möhlin wegzieht, sollte sich innert 14 Tagen beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) abmelden. Zu melden sind die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen.

Für eine Abmeldung ins Ausland müssen Sie den Fragebogen für Wegzüger/-innen ins Ausland ausgefüllt und unterschrieben bei der Abteilung Steuern einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Fragebogen.

Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen.

Schweizer und Schweizerinnen
Amtlicher Ausweis und Meldebestätigung.

Ausländische Staatsangehörigkeit
Ausländerausweis aller wegziehender Personen und Meldebestätigung.

Sie können Ihren Zuzug, Wegzug und Ihre Adressänderung schnell und einfach per e-Umzug melden.

eUmzugCH
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug

Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz

eUmzug