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Störche auf einem Horst
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Luftaufnahme Süd
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Details

Anmeldung / Zuzug

Es freut uns, dass Sie Möhlin als Ihren neuen Lebensmittelpunkt gewählt haben und heissen Sie herzlich willkommen.

Bevor wir Sie in Möhlin anmelden können, müssen Sie sich in Ihrer alten Wohngemeinde abmelden. Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den e-Umzug.

Den Wohnsitzwechsel müssen Sie gesetzlich innerhalb von 14 Tagen melden.

Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen.

Schweizer und Schweizerinnen

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Krankenversicherungskarte oder Police
  • ggf. Familienausweis / Familienbüchlein / Geburtsurkunden minderähriger Kinder
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

Ausländische Staatsangehörigkeit (EU/EFTA)
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Krankenversicherungskarte oder Police
  • ggf. Familienausweis / Familienbüchlein / Geburtsurkunden minderähriger Kinder
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

Bei Zuzug aus dem Ausland

  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbestätigung
  • ggf. Abmeldebestätigung
  • ggf. Zivilstandsdokumente
  • ggf. Grenzgängerbewilligung
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

Bei Zuzug aus dem Ausland

  • Einreiseerlaubnis
  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbestätigung
  • ggf. Abmeldebestätigung
  • ggf. Zivilstandsdokumente
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

 

Anmeldung mit Nebenwohnsitz

Das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden mittels separatem Fragebogen sorgfältig zu prüfen, bevor der Nebenwohnsitz bewilligt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Nebenwohnsitz auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ausschlaggebend. Für die Anmeldung als Aufenthalter/in wird ein Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde benötigt.

eUmzugCH
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug
eUmzug