Wer in Möhlin Wohnort nimmt, sollte sich innert 14 Tagen beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) anmelden. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen.
Schweizer und Schweizerinnen
Heimatschein, amtlicher Ausweis, Familienausweis / Familienbüchlein, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin und aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police.
Ausländische Staatsangehörigkeit (EU/EFTA)
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz
Ausländerausweis mit Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde, gültiger Pass oder gültige/-r Identitätskarte/Personalausweis, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police.
Bei Zuzug aus dem Ausland
Gültiger Reisepass oder gültige/-r Identitätskarte/Personalausweis, aktuelles Passfoto, Zivilstandsbescheinigung, Arbeits- oder Einsatzvertrag, Nachweis der Sorgerechtsregelung (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil), Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin.
Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz
Ausländerausweis, gültiger Reisepass, Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police.
Sie können Ihren Zuzug, Wegzug und Ihre Adressänderung schnell und einfach via e-Umzug melden.