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Details

Luft/Wasser- Wärmepumpen

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. 

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Neue Luft/Wasser-Wärmepumpen sind melde- oder baubewilligungspflichtig.

Baubewilligungspflichtig wenn:

  • sie ausserhalb der Bauzone erstellt werden
  • sie in einer Kernzone oder auf Parzellen erstellt werden auf denen sich Gebäude unter Substanzschutz befinden
  • die Realisierung an einem anderen Standort lärmrechtlich wesentliche Vorteile brächte
  • eine Abstandsunterschreitung vorliegt und diese bewilligungsfähig ist

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In beiden Fällen ist die Meldung via EVEN zu machen.

Weitere relevante Unterlagen bei Meldepflicht sind u.a.: Situationsplan, Datenblätter, Lärmschutznachweis, Nachweis unwesentliche lärmrechtliche Vorteile an einem anderen Standort, usw. 

Einzureichende Unterlagen für ein Baugesuch sind hier ersichtlich.

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Kontaktdaten für fachlichen und technischen Support bzgl. EVEN-Platform:

energieberatungAARGAU, 062 835 45 40, energieberatung@ag.ch

 

Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Energie am Bau