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Dienstleistungen: Baugesuch - einreichen Wärmepumpe

Baugesuch - einreichen Wärmepumpe

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. 

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Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe

Die formellen Anforderungen an ein Baugesuch zielen darauf ab, dass Zweck und Art des Vorhabens präzise ermittelt werden können. Die Gesuchsunterlagen müssen daher klar lesbar und aussagekräftig sein. Die Pläne müssen massstäblich sein und das Vorhaben exakt definieren. Gesuche mit ungenügenden Unterlagen können zurückgewiesen werden.

Einzureichende Unterlagen zum Baugesuch für eine Wärmepumpe:

  • Situationsplan (1:500) mit Projekt in Rot und Grenzabständen inkl. Distanz zum Empfangsort gemäss Lärmschutznachweis
  • Grundriss- & Ansichtsplan (1:100)
  • Plan UG Technikraum inkl. Erläuterung zum ehemaligen Tankraum  
  • Lärmschutz-Nachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpe
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    LärmschutznachweisVollzugshilfe
  • Datenblatt (inkl. Kältemittel)
  • Es können weitere Dokumente nachverlangt werden.
  • In jedem Fall ist zusätzlich eine Meldung via EVEN zu machen.

 

Weiterführende Informationen zu Luft/Wasser-Wärmepumpen und ob diese melde- oder bewilligungspflichtig sind erhalten Sie hier.

Detaillierte Benutzeranleitung

Hier geht’s zur Eingabe eines Baugesuches...
 

Wärmepumpen BVU - Kanton Aargau
Bau und Umwelt, Bauaufsicht, Baubewilligungen, Hochbau, Hochbau / Planung
Baugesuch - Baubewilligung