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Elternschaftsbeihilfe beantragen

Mit der Geburt eines Kindes entsteht, unter gewissen Bedingungen, Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchsberechtigten Elternteils ist zuständig für die Gewährung.

Umfassende Informationen sind dem Merkblatt «Elternschaftsbeihilfe» (Departement Gesundheit und Soziales Kt. Aargau) zu entnehmen.

Es wird empfohlen, die Sektion Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren.

Fachbereich Elternschaftsbeihilfe, Soziale Dienste
Soziale Sicherheit