Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Kürbisse
Kürbisse
Beschreibung Banner
Sonnenberg
Sonnenberg
Beschreibung Banner
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
Vorlage Banner
Vorlage Banner
Birnbaum im Herbst
 
 
Kürbisse
Kürbisse
Beschreibung Banner
1
Sonnenberg
Sonnenberg
Beschreibung Banner
2
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
3
Vorlage Banner
Vorlage Banner
Birnbaum im Herbst
4
Abteilungen: Fachbereich Elternschaftsbeihilfe

Fachbereich Elternschaftsbeihilfe

Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
061 855 33 06
061 855 33 19
soziale-dienste@moehlin.ch

Die Elternschaftsbeihilfe wird im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt. Sie ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe verhindert Bedürftigkeit.

Elternschaftsbeihilfe beantragen