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Details

Fachbereich Elternschaftsbeihilfe

Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
061 855 33 06
061 855 33 19
soziale-dienste@moehlin.ch

Die Elternschaftsbeihilfe wird im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt. Sie ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe verhindert Bedürftigkeit.

Elternschaftsbeihilfe beantragen