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Dienstleistungen: Trinkwasser - Informationen einholen

Trinkwasser - Informationen einholen

Untersuchungsergebnisse auf Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser der Gemeinde Möhlin

Die Wasserversorgung Möhlin hat durch das Kantonale Amt für Verbraucherschutz die Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser bei der Wassergewinnung in den Quellwasserfassungen und Grundwasserpumpwerken sowie beim Mischwasser in allen Druckzonen (Abgabe an Verbraucher) untersuchen lassen.

Beurteilung der Wasserqualität

Die Proben erfüllen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Das Leitungswasser unserer Gemeinde ist somit einwandfrei. Es eignet sich ohne Einschränkungen als Trinkwasser und für alle übrigen Zwecke.  Die gemessenen Konzentrationen in den Trinkwasserproben lagen zwischen 0.072 und 0,082 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Der Höchstwert beträgt 0.1 µg/l. Die Analysenmethode des Amts für Verbraucherschutz weist eine Messunsicherheit von +/- 30 % auf. Unter Berücksichtigung dieser Messunsicherheit lag die Konzentration des Chlorothalonil-Metaboliten R471811 in einem Teil der Proben beim Höchstwert. 

Massnahmen

Die Anwendung von Chlorothalonil ist seit dem 1. Januar 2020 verboten. Es ist davon auszugehen, dass die Chlorothalonil-Rückstände nun langsam aber stetig abnehmen. Wir überprüfen den Verlauf mit einer Kontrollmessung im Herbst 2020. Gemäss Amt für Verbraucherschutz sind keine weiteren Massnahmen vorzusehen.

Informationen zum Höchstwert

Der Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Er gilt aufgrund der Eigenschaften der Muttersubstanz (Chlorothalonil).
Er beruht hingegen nicht auf einer substanzspezifischen Bewertung der verschiedenen Abbauprodukte. Eine Höchstwertüberschreitung bedeutet deshalb nicht, dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht. Das Wasser kann auch im Falle einer Höchstwertüberschreitung weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden.
Auch für die Verwendung in Lebensmittelproduktionsbetrieben bestehen keine Einschränkungen seitens der kantonalen Lebensmittelkontrollstellen. Es sind aber Massnahmen erforderlich, damit längerfristig wieder alle Anforderungen an das Trinkwasser eingehalten werden können. Die wichtigste übergeordnete Massnahme stellt das Anwendungsverbot für Chlorothalonilhaltige Pflanzenschutzprodukte dar, dass seit dem 1. Januar 2020 schweizweit gilt.

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