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Details

Energie: Vorschriften und Vollzug

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. 

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- Energieverordnung Kanton Aargau

Neuerungen des revidierten kantonalen Energiegesetzes

- Energienachweise

- Deckung des Wärmebedarfs

- Heizungsersatz

- Elektro-Wassererwärmer

- Pflicht zur Nutzung der Solarenergie

- Solarmeldeformular

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Kontaktdaten für fachlichen und technischen Support bzgl. EVEN-Platform:

energieberatungAARGAU, 062 835 45 40, energieberatung@ag.ch

 

 

Bau und Umwelt, Sektion Hochbau / Infrastruktur
Energie am Bau