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Details

Baugesuch - einreichen energetische Sanierung

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. 

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Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe

Die formellen Anforderungen an ein Baugesuch zielen darauf ab, dass Zweck und Art des Vorhabens präzise ermittelt werden können. Die Gesuchsunterlagen müssen daher klar lesbar und aussagekräftig sein. Die Pläne müssen massstäblich sein und das Vorhaben exakt definieren. Gesuche mit ungenügenden Unterlagen können zurückgewiesen werden.

Einzureichende Unterlagen zum Baugesuch für eine energetische Sanierung:

  • Situationsplan (1:500) mit Projekt und Grenzabständen
  • Grundriss-, Schnitt-, Fassadenpläne (1:50 od. 1:100)
  • Dachentwässerung & Versickerungsanlage wo nach GEP möglich (bei Dachsanierung)
  • Material- und Farbkonzept als Plan mit Beschrieb (Kernzone + MFH in allen Zonen)
  • Energienachweis - Nachweis energetischer Massnahmen (NEM) 

    Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden.

    Ab dem 1. April 2025 erfolgt die Einreichung dieser Nachweise auf elektronischem Weg. Über die Plattform zum "Elektronischen Vollzug energetischer Nachweise" (EVEN) können die Energienachweise online erfasst und direkt bei den Gemeinden eingereicht werden.

    Ab dem 1. April 2025 sind im Kanton Aargau die Nachweise ab EN-100 zu verwenden. 

    Kontaktdaten für fachlichen und technischen Support bzgl. EVEN-Platform:

    energieberatungAARGAU, 062 835 45 40, energieberatung@ag.ch

  • Es können weitere Dokumente nachverlangt werden.

 

Detaillierte Benutzeranleitung

Hier geht’s zur Eingabe eines Baugesuches...
 

Bau und Umwelt, Bauaufsicht, Baubewilligungen, Hochbau, Hochbau / Planung
Baugesuch - Baubewilligung