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Details

Baugesuch - Informationen allgemein

Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe

Die Gemeinde Möhlin führt die Baugesucheingabe und Bewirtschaftung digital. (Seit 2017 teilweise / Seit 2021 ausschliesslich)

Bauherrschaft oder Projektverfasser/in erfassen ihr Baugesuch im Online-Schalter mit sämtlichen Unterlagen, Plänen und Nachweisen.

Die Kommunikation zwischen Gesuchstellenden und Gemeinde bzw. Kanton erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg. Ausnahmen sind fristauslösende Verfügungen und fristgebundene Eingaben wie Einwendungen, die weiterhin auf dem Postweg versendet werden.

Damit wir Ihr, im alten eBau, eingereichtes Gesuch weiterbearbeiten können bzw. Sie die Informationen zu Ihrem Gesuch über eBau einsehen können und die Notifikationen erhalten, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem Login bei eBau anmelden.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrem Gesuch möglicherweise bereits eine neue oder bestehende Nachforderung vorliegt.

Für technische Supportanfragen steht die kantonale Fachstelle Smart Services Aargau, zur Verfügung. 

 

Die eBau Applikation wird von den folgenden Browsern vollumfänglich unterstützt:

Edge, Chrome, Firefox

Bei anderen Browsern können Fehler auftreten oder nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Deswegen empfehlen wir, einen der aufgelisteten Browser zu verwenden.

 

Allgemeine Informationen zu den Gesuchsunterlagen:

Form

Pläne, welche grösser sind als A3, müssen zwingend in zweifacher Ausführung zusätzlich in Papierform eingereicht werden. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht sobald, wo nötig, die Pläne in Papierform eingereicht wurden.
Die Unterschriften sind auf den Plänen nicht nötig. Die Unterschrfiten sind auf dem Unterschriftenblatt für sämtliche Unterlagen zu leisten.


Ausnahme bzgl. Unterschrift: AGV-Formulare sowie der Antrag Ersatzabgaben für nicht gebaute Schutzräume sind aktuell weiterhin auf dem Formular zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Plänen, diese nicht als ein Gesamtdokument sondern als Einzeldokumente hochgeladen werden! - Sämtliche Unterlagen sind als einzelne Dokumente hochzuladen.

 

Änderungen

Bei Nachreichung von Planunterlagen in Folge Änderungen sind sämtliche Änderungen jeweils durch eine Revisionswolke zu kennzeichnen; und es sind auch nur diejenigen Unterlagen erneut nachzureichen welche auch tatsächlich geändert wurden!

Kanton Aargau - Elektronischer Baubewilligungsprozess "eBau Aargau"
Kanton Aargau - Bauen
Bau und Umwelt, Bauaufsicht, Baubewilligungen, Hochbau / Raumplanung, Sektion Hochbau / Infrastruktur
Baugesuch - Informationen und Erklärungen