Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob ein Visum sofort erteilt werden kann oder ob der Besucherin bzw. dem Besucher eine Verpflichtungserklärung auszuhändigen ist.
Wird eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt, füllt die Besucherin bzw. der Besucher diese aus und leitet sie an den in Möhlin lebende Gastgeberin bzw. Gastgeber (= Garantin bzw. Garant) weiter. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber ergänzt und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung. Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Gastgeberin bzw. der Gastgeber, für sämtliche anlässlich des Besuchsaufenthalts für die Besucherin bzw. den Besucher anfallenden Kosten, welche nicht durch die Reiseversicherung gedeckt sind, bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.– aufzukommen.
Mit der vollständig ausgefüllten Verpflichtungserklärung sprechen Sie persönlich beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) vor. Die Einwohnerdienste nimmt die Solvenzprüfung vor und leitet die Verpflichtungserklärung anschliessend an das Amt für Migration und Integration weiter. Das Amt für Migration und Integration prüft zusätzlich, ob die fristgerechte Wiederausreise der Besucherin bzw. des Besuchers gesichert erscheint und leitet die Verpflichtungserklärung mit einer Zustimmungs- oder Ablehnungsempfehlung an die zuständige schweizerische Auslandvertretung. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber wird über den Stand des Verfahrens informiert.
Bitte bringen Sie mit:
- Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei de rSchweizer Vertretung im Ausland)
- einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Fr. 61.- pro Verpflichtungserklärung