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Dienstleistungen: Grenzabstände von Hecken-Pflanzen-Bäumen (ZGB - Privatrecht)

Grenzabstände von Hecken-Pflanzen-Bäumen (ZGB - Privatrecht)

Die Grenzabstandsvorschriften für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, werden im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB, §§72 ab Seite 24) festgelegt.

Bau und Umwelt, Bauaufsicht
Informationen allgemein Bau