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Dienstleistungen: Prämienverbilligung

Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihrer definitiven Steuerveranlagung 2020 hervor.

Bis Ende September 2022 erhalten die potenziell anspruchsberechtigten Personen von der SVA Aargau automatisch einen Code per Post zugestellt. Haben Sie keinen Code erhalten, können Sie ab Oktober 2022 unter www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen.

Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2023 läuft bis 31. Dezember 2022. Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung innert 6 Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft die SVA Aargau oder Ihre Gemeindezweigstelle Ihnen gerne beim Erfassen des Antrags.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das  Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) oder direkt die Abteilung Prämienverbilligung des Kantons unter Tel. +41 62 836 81 81 oder per E-Mail an ipv@sva-ag.ch.

Verbesserungen oder Verschlechterungen Ihrer finanziellen Situation sowie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse können Sie online mit dem Änderungsantrag anmelden: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag.

Zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen müssen Sie zurückzuerstatten. Es finden systematische Nachkontrollen statt.

SVA Aargau Prämienverbilligung
Fachbereich Beratungsstelle Prämienverbilligung, Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Soziale Sicherheit