Der Partnerschaftsausweis belegt Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft sowie die aktuellen Personendaten der Partnerinnen oder der Partner. Sie können den Partnerschaftsausweis beim zuständigen Zivilstandsamt des Eintragungsortes bestellen.
Tritt ein Zivilstandsereignis ein, ist der Partnerschaftsausweis dem zuständigen Zivilstandsamt für die Nachführung vorzulegen. Es ist jedoch keine beweiskräftige öffentliche Urkunde und es besteht kein Gewähr, dass die Angaben dem neusten Stand entsprechen.
Ein aktueller Partnerschaftsausweis wird auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Auflösung einer registrierten Partnerschaft beim Gericht benötigt.