Die Forderungsklage dient zur Schlichtung in Betreibungsfällen oder zur Beseitigung des Rechtsvorschlages. Hat der Schuldner in der Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie im Besitz eines gerichtlichen Urteils, Verlustschein oder sonstigen provisorischen oder definitiven Rechtsöffnungstitel sind. Beantworten Sie diese Frage mit nein, müssen Sie den Rechtsvorschlag zuerst mit einem Schlichtungsgesuch an den Friedenrichter beseitigen lassen bzw. eine Einigung gefunden werden. Die Forderungsklage (Schlichtungsgesuch) ist beim Friedensrichteramt Kreis XIV, Postfach 146, 4310 Rheinfelden einzureichen.
Sie können das Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen an das Friedensrichteramt Kreis XIV einsenden.