Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Kürbisse
Kürbisse
Beschreibung Banner
Sonnenberg
Sonnenberg
Beschreibung Banner
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
Vorlage Banner
Vorlage Banner
Birnbaum im Herbst
 
 
Kürbisse
Kürbisse
Beschreibung Banner
1
Sonnenberg
Sonnenberg
Beschreibung Banner
2
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
Sonnenberg Herbstwald
3
Vorlage Banner
Vorlage Banner
Birnbaum im Herbst
4
Dienstleistungen: Rechtsöffnungsbegehren

Rechtsöffnungsbegehren

Das Rechtseröffnungsbegehren dient zur Beseitigung des Rechtsvorschlags. Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben müssen Sie als Gläubiger diesen zuerst beseitigen lassen. Sind Sie im Besitz eines gerichtlichen Urteils, haben Sie mit dem Schuldner einen Vertrag abgeschlossen oder besitzen Sie einen provisorischen oder definitiven Rechtsöffnungstitel können sie den Rechtsvorschlag mittels Rechtsöffnungsbegehren direkt am Bezirksgericht Rheinfelden, Hermann-Keller-Strasse 6, 4310 Rheinfelden beseitigen lassen.

Falls das Rechtsöffnungsbegehren gutgeheissen wird, kann die Fortsetzung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses beim Betreibungsamt Region Möhlin beantragt werden.

Formular Rechtsöffnungsbegehren hier klicken

Bezirksgericht Rheinfelden
Betreibungsamt Region Möhlin
Betreibungsverfahren