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Dienstleistungen: Rechtsöffnungsbegehren

Rechtsöffnungsbegehren

Das Rechtseröffnungsbegehren dient zur Beseitigung des Rechtsvorschlags. Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben müssen Sie als Gläubiger diesen zuerst beseitigen lassen. Sind Sie im Besitz eines gerichtlichen Urteils, haben Sie mit dem Schuldner einen Vertrag abgeschlossen oder besitzen Sie einen provisorischen oder definitiven Rechtsöffnungstitel können sie den Rechtsvorschlag mittels Rechtsöffnungsbegehren direkt am Bezirksgericht Rheinfelden, Hermann-Keller-Strasse 6, 4310 Rheinfelden beseitigen lassen.

Falls das Rechtsöffnungsbegehren gutgeheissen wird, kann die Fortsetzung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses beim Betreibungsamt Region Möhlin beantragt werden.

Bezirksgericht Rheinfelden
Betreibungsamt Region Möhlin
Betreibungsverfahren