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Details

Fachbereich Alimentenhilfe

Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
061 855 33 06
061 855 33 19
soziale-dienste@moehlin.ch

Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder

In Ausführung der Art. 131, 290 und 293 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sind die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt.

Falls die unterhaltspflichtige Person die Alimente nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig bezahlt, besteht unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Inkassohilfe oder auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder
Inkassohilfe