Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Vorlage Banner
Störche
Villa Kym
Luftaufnahme Süd
Breiti
 
 
Vorlage Banner
Vorlage Banner
Beschreibung Banner
1
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
2
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
3
Luftaufnahme Süd
Luftaufnahme Süd
Beschreibung Banner
4
Breiti
Breiti
Beschreibung Banner
5
Verkauf Landparzellen Gebiet Leigrube

Verkauf Landparzellen Gebiet Leigrube

18.09.2023

Gemeindeeigenes Bauland, Verkauf von vier Baulandparzellen

Leigrube

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene Land hälftig zu einem Mindestpreis von CHF 1'200/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.

In der Zwischenzeit wurde die Parzellierung des gemeindeeigenen Landes vollzogen und im Grundbuch eingetragen. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die Parzellen mittels zweistufigem Angebotsverfahren zu veräussern.

 
 

Welche vier Parzellen werden zum Verkauf angeboten?

Angeboten werden nachfolgende vier Parzellen (siehe Kennzeichnung in der Farbe Magenta). Alle Parzellen liegen in der Wohnzone 1 (W1). Handänderungssteuer gehen zu Lasten der Erwerber/innen.

  • Parzelle 1290 mit einer Grundstückfläche von 586m2 an der Leigrubenstrasse / Pilatusstrasse
  • Parzelle 4130 mit einer Grundstückfläche von 551m2 an der Leigrubenstrasse
  • Parzelle 4131 mit einer Grundstückfläche von 550m2 an der Leigrubenstrasse
  • Parzelle 4137 mit einer Grundstückfläche von 626m2 an der Rothornstrasse / Pilatusstrasse

Welche baurechtlichen Bedingungen sind für diese vier Parzellen gültig?

Welche zusätzlichen Bedingungen gelten für diese vier Parzellen?

Die Parzellen werden voll erschlossen zum Kauf angeboten.

Die Vermarkung (Grenzsteinsetzung) durch den Kreisgeometer erfolgt erst nach dem Bauende der Erschliessungsarbeiten und wird zu Lasten der Gemeinde ausgeführt.

Der Gemeinderat hat entschieden, ein zweistufiges Verfahren anzuwenden. 

Wichtig: Im Rahmen der ersten Stufe können noch keine Angebote eingereicht werden, sondern erst bei der zweiten Stufe.

Welches Verfahren wird von der Gemeinde angewandt?

Der Gemeinderat hat entschieden, ein zweistufiges Verfahren anzuwenden. In einer ersten Stufe / Phase können sich die Kaufinteressenten bewerben. Der Gemeinderat gibt nach der Prüfung aller Interessenten die Liste frei und damit die zur Angebotsabgabe zugelassenen Bietende. Diese können in der zweiten Stufe / Phase ein Kaufangebot abgeben. Nach dessen Auswertung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung des Angebotes.

Welche Bedingungen und Anforderungen gelten um ein Angebot abzugeben?

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Parzellen an Einwohner/innen von Möhlin sowie neu auch auswärtige Interessent/innen vergeben werden können. Firmen und juristische Personen sind vom Erwerb ausgeschlossen. Pro Person kann für mehrere Parzellen ein Angebot abgegeben, aber nur eine Parzelle erworben werden. Der Mindestpreis für die Parzellen beträgt CHF 1'200.- / m2.

In einer ersten Stufe/Phase können sich Kaufinteressenten bewerben. Der Gemeinderat gibt nach der Prüfung aller Eingaben die Liste frei und damit die zur Angebotsabgabe in Stufe 2 zugelassenen Bietenden.

Welche Unterlagen müssen bei der ersten Stufe eingereicht werden?

Um die Teilnahmeberechtigung zu prüfen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalien mit Zivilstand und Wohnort (Beilage einer aktuellen Ausweiskopie)
  • Auszug aus dem Familienbüchlein
  • Aktueller Betreibungsregisterauszug
  • Aktueller Strafregisterauszug
  • Schriftliche Finanzierungsbestätigung einer Bank für den Mindestpreis von CHF 1'200.- / m2

Wichtig: Im Rahmen der ersten Stufe können noch keine Angebote eingereicht werden, sondern erst bei der zweiten Stufe.

Welche Unterlagen müssen bei der zweiten Stufe eingereicht werden?

Nach der Genehmigung der zugelassenen Kaufinteressenten/-interessentInnen aus der Stufe 1 können diese ihre Angebote mittels verschlossenem Angebotscouvert pro Parzelle einreichen. Dabei muss folgendes beachtet werden:

  • Die Kaufinteressenten können für mehrere oder alle vier Parzellen ein Angebot abgeben. Es muss dabei aber für jede Parzelle ein separates Couvert eingereicht werden.
  • Die einzelnen Couverts sind aussen gut sichtbar mit der Parzellennummer zu beschriften.
  • Bei der Abgabe von mehreren Angeboten ist in allen Couverts mittels einem Schreiben zu definieren, welche Parzelle in Form einer Rangierung bevorzugt wird. Dies für den Fall, dass ein Interessent bei allen Parzellen das höchste Angebot eingereicht hat. Diese Rangierung gilt auch bei der Nachbesserung eines Angebotes.
  • Nach der erfolgten Prüfung aller fristgerecht und mit allen notwendigen Angaben eingereichten Angebote, wird für jede Parzelle eine Liste mit allen zugelassenen Bietenden erstellt.
  • Das höchste Angebot pro Parzelle (jedoch nicht der Name des Höchstbietenden/der Höchstbietenden) wird allen auf diese Parzelle Bietenden schriftlich mitgeteilt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung ihres Angebotes. Dieses
  • neue Angebot muss wieder in einem verschlossenen Couvert, welches aussen mit der Parzellennummer beschriftet ist, fristgerecht eingereicht werden.

Vergabe durch den Gemeinderat

Die Öffnung aller Angebote erfolgt nach Ablauf der Eingabefrist mittels Öffnungsprotokoll. Die abschliessende Liste, nach der Nachbesserungsfrist, der höchsten Angebote für jede Parzelle wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Im Anschluss an die Genehmigung durch den Gemeinderat werden mit den jeweiligen Interessenten / Käuferschaften schriftliche Reservationsvereinbarungen abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung ist eine Anzahlung in der Höhe von CHF 30'000.- an die Gemeinde zu leisten. Danach erfolgt die Ausarbeitung der Kaufverträge durch ein Notariatsbüro.

Welche Fristen und Eingabeadressen gelten und sind einzuhalten?

Erste Stufe, Bewerbung für Angebotsabgabe

Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin, Abteilung Bau und Umwelt, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin

Vermerk auf Couvert:
«Bewerbung für Angebotsabgabe, Kauf Parzelle Leigrube»

Eingabefrist:
Freitag, 20. Oktober 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock

Die Bewerbungen können per Post zugesandt oder abgegeben werden.

Wichtig: Die Bewerbungen müssen zwingend bis am 20. Oktober 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Zweite Stufe, Abgabe Angebote

Abgabe Angebot für ein Grundstück

Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin

Vermerk auf Covert:
«Angebot für Parzelle XY, Leigrube»

Wichtig: Bei Angeboten für mehrere Parzellen muss für jede Parzelle ein separates Couvert abgegeben werden. Da man nur eine Parzelle erwerben kann, muss in jedem Couvert mit persönlicher Rangierung aufgezeigt werden, welche Parzelle man priorisieren würde, falls man für mehrere Parzellen das beste Angebot abgegeben hat.

Eingabefrist:
Freitag, 17. November 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock

Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.

Wichtig: Die Angebote müssen zwingend bis am 17. November 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

 
 

Nachbesserung des Angebots

Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin

Vermerk auf Covert:
«Nachbesserung Angebot für Parzelle XY, Leigrube»

Eingabefrist:
Freitag, 8. Dezember 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock

Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.

Wichtig: Die Nachbesserungen des Angebotes müssen zwingend bis am 8. Dezember 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Nachbesserungsangebote werden nicht mehr berücksichtigt. Die Priorisierung der Parzellen bei Angeboten für mehrere Parzellen hat auch bei der Nachbesserung der Angebote ihre Gültigkeit.

Haben Sie Fragen?

Zögern Sie nicht; bei Fragen steht Ihnen Marius Fricker, Gemeindeschreiber, marius.fricker@moehlin.ch oder 061 855 33 01 sehr gerne zur Verfügung.

Gemeinderat Möhlin