09.12.2004
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2004.
Es gelangen folgende Traktanden zur Beschlussfassung:
Die Akten der Einwohnergemeindeversammlung liegen gestützt auf § 23 Abs. 1 des Gemeindegesetzes während den ordentlichen Bürostunden im Gemeindebüro zur Einsichtnahme auf.