19.09.2023
Die erste Angebotsphase für den Landerwerb der gemeindeeigenen Parzellen im Gebiet Leigrube, welche Personen mit dem oben erwähnten Bezug zu Möhlin vorbehalten war, ist abgeschlossen. Für den Verkauf der noch verbleibenden Parzellen des 1. Loses wurden nun neu weniger restriktive Bewerbungskriterien festgelegt. Der Verkauf der gemeindeeigenen Parzellen im Gebiet Leigrube geht in die zweite Runde.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene Land hälftig zu einem Mindestpreis von Fr. 1'200.-/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist. Der Gemeinderat hat daraufhin festgelegt, die Parzellen in 3 Lose à 5 Parzellen und 1 Los à 6 Parzellen aufzuteilen. Es bestand die Absicht, die Parzellen bevorzugt jungen Familien mit Kindern aus Möhlin abzugeben. Im Mai 2023 hat der Gemeinderat das 1. Los zum Verkauf freigegeben. Die erste Angebotsphase, welche Personen mit dem oben erwähnten Bezug zu Möhlin vorbehalten war, ist inzwischen abgeschlossen; somit wurden für den Verkauf der noch verbleibenden Parzellen des 1. Loses nun weniger restriktive Bewerbungskriterien festgelegt.
«Die vorangegangene Verkaufsphase für Einwohner/innen und Familien aus Möhlin oder Personen mit einem langjährigen Bezug zur Gemeinde ist abgeschlossen. Wir hatten einige Anfragen und einen Verkaufsabschluss. Dass nicht alle 5 Parzellen umgehend verkauft werden konnten; damit mussten wir rechnen, erschweren doch aktuell das Zinsniveau und die stetig steigenden Baukosten den Landerwerb für Interessent/innen», so Markus Fäs, Gemeindeammann von Möhlin. «Dennoch war es uns wichtig, den Möhliner/innen jeweils den Vorrang für den Landerwerb zu geben.» Nun geht der gemeindeeigene Landverkauf im Gebiet Leigrube in die zweite Runde. Zum Verkauf stehen im Los 1 noch vier Parzellen. Die Kriterien für die Teilnahme und Abgabe eines Angebotes hat der Gemeinderat wie folgt erweitert und festgelegt:
- Einwohner/innen von Möhlin wie neu auch auswärtige Interessent/innen,
- Firmen und juristische Personen sind vom Erwerb weiterhin ausgeschlossen.
Das Verfahren erfolgt über zwei Stufen: In der Stufe 1 werden die eingereichten Unterlagen (inkl. Betreibungs- und Strafregisterauszug, schriftliche Finanzierungsbestätigung einer Bank für den Mindestpreis von CHF 1'200.-/m2 beurteilt. In der Stufe 2 prüft der Gemeinderat die eingereichten Angebote. Alle für den Kauf zu berücksichtigenden Details siehe Gemeindewebseite Gemeinde Möhlin: Verkauf Landparzellen Gebiet Leigrube