Gemeindeeigenes Bauland, Verkauf von fünf Baulandparzellen
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene Land hälftig zu einem Mindestpreis von CHF 1'200/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.
In der Zwischenzeit wurde die Parzellierung des gemeindeeigenen Landes vollzogen und im Grundbuch eingetragen. Der Gemeinderat hat sich nun entschieden, die ersten fünf Parzellen mittels zweistufigem Angebotsverfahren zu veräussern.
Es werden die fünf Parzellen, gekennzeichnet mit der Farbe Magenta, aus dem Landverkauf Los 1, zum Kauf angeboten.
Die fünf Parzellen liegen in der Bauzone Wohnzone1 (W1).
Die Parzelle 4137 an der Rothornstrasse / Pilatusstrasse hat im rechtsgültigen Erschliessungsplan Leigrube eine Sichtzone eingetragen. Darauf wird in der Reservationsbestätigung und im Kaufvertrag hingewiesen.
Die Parzellen werden als voll erschlossen zum Kauf angeboten.
Die Vermarkung (Grenzsteinsetzung) durch den Kreisgeometer erfolgt erst nach dem Bauende der Erschliessungsarbeiten und wird zu Lasten der Gemeinde ausgeführt.
In den Kaufverträgen fixiert und im Grundbuch eingetragen wird, dass zu Gunsten der Gemeinde ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Landpreis besteht, wenn die Käuferschaft nicht innert 5 Jahren mit dem Bau begonnen hat.
Ausser dem Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde sind im Grundbuch, betreffend der fünf Parzellen von Los 1, keine Dienstbarkeiten, Grundlasten und Vormerkungen eingetragen.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Parzellen an Personen vergeben werden,
a) die mindestens seit fünf Jahren in Möhlin wohnhaft sind oder
b) die in Möhlin aufgewachsen sind, zumindest teilweise die Schulen in Möhlin besucht haben und mindestens 10 Jahre in Möhlin gewohnt haben
Firmen und juristische Personen sind vom Erwerb ausgeschlossen.
Es kann pro Person für mehrere Parzellen ein Angebot abgegeben, aber nur eine Parzelle erworben werden.
Der Mindestpreis für die fünf Parzellen beträgt CHF 1'200 / m2.
Um die Teilnahmeberechtigung zu prüfen sind folgende Unterlagen einzureichen:
Wichtig: Im Rahmen der ersten Stufe können noch keine Angebote eingereicht werden, sondern erst bei der zweiten Stufe.
Nach der Genehmigung der zugelassenen Kaufinteressenten können diese ihre Angebote mittels verschlossenem Angebotscouvert pro Parzelle einreichen.
Die Kaufinteressenten können für mehrere oder alle fünf Parzellen ein Angebot abgeben. Es ist dabei aber für jede Parzelle ein Couvert einzureichen.
Die einzelnen Couverts sind aussen gut sichtbar mit der Parzellennummer zu beschriften.
Bei der Abgabe von mehreren Angeboten ist in allen Couverts mittels Schreiben zu definieren, welche Parzelle in Form einer Rangierung bevorzugt wird. Dies für den Fall, dass ein Interessent bei allen Parzellen das höchste Angebot eingereicht hat. Diese Rangierung gilt auch bei der Nachbesserung des Angebotes.
Nach der erfolgten Prüfung aller fristgerecht, eingereichten Angebote wird für jede Parzelle eine Liste mit allen zugelassenen Bietenden erstellt.
Das höchste Angebot pro Parzelle (jedoch nicht der Name des Höchstbietenden) wird allen, auf diese Parzelle Bietenden, schriftlich mitgeteilt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung ihres Angebotes. Dieses neue Angebot muss wieder in einem verschlossenen Couvert, welches aussen mit der Parzellennummer beschriftet ist, fristgerecht eingereicht werden.
Die Öffnung aller Angebote erfolgt nach Ablauf der Eingabefrist mittels Öffnungsprotokoll. Die abschliessende Liste, nach der Nachbesserungsfrist, der höchsten Angebote für jede Parzelle wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Im Anschluss an die Genehmigung durch den Gemeinderat werden mit den jeweiligen Interessenten / Käuferschaften schriftliche Reservationsvereinbarungen abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung ist eine Anzahlung in der Höhe von CHF 30'000 an die Gemeinde zu leisten. Danach erfolgt die Ausarbeitung der Kaufverträge durch ein Notariatsbüro.
Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin, Abteilung Bau und Umwelt, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin
Vermerk auf Couvert:
«Bewerbung für Angebotsabgabe, Kauf Parzelle Leigrube»
Eingabefrist:
Freitag, 23. Juni 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock
Die Bewerbungen können per Post zugesandt oder abgegeben werden.
Wichtig: Die Bewerbungen müssen zwingend bis am 23. Juni 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
Vermerk auf Covert:
«Angebot für Parzelle XY, Leigrube»
Wichtig: Bei Angeboten für mehrere Parzellen muss für jede Parzelle ein separates Couvert abgegeben werden. Da man nur eine Parzelle erwerben kann, muss in jedem Couvert mit persönlicher Rangierung aufgezeigt werden, welche Parzelle man priorisieren würde, falls man für mehrere Parzellen das beste Angebot abgegeben hat.
Eingabefrist:
Freitag, 18. August 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock
Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.
Wichtig: Die Angebote müssen zwingend bis am 18. August 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
Vermerk auf Covert:
«Nachbesserung Angebot für Parzelle XY, Leigrube»
Eingabefrist:
Freitag, 8. September 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Ge-meindehaus im 2. Stock
Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.
Wichtig: Die Nachbesserungen des Angebotes müssen zwingend bis am 8. September 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Nachbesserungsangebote werden nicht mehr berücksichtigt. Die Priorisierung der Parzellen bei Angeboten für mehrere Parzellen hat auch bei der Nachbesserung der Angebote ihre Gültigkeit.
Am Montag, 3. Juli 2023 genehmigt der Gemeinderat die Teilnehmerliste für die Angebotsabgabe. Alle Teilnehmer werden schriftlich informiert.
Am Montag, 18. September 2023 vergibt der Gemeinderat die fünf Parzellen an die fünf Bietenden mit den «höchsten» Angeboten.
Zögern Sie nicht; bei Fragen steht Ihnen Marius Fricker, Gemeindeschreiber, marius.fricker@moehlin.ch oder 061 855 33 01 sehr gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Möhlin