Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Störche
Sonnenpark
Blumenschmuck Dorfbrunnen
Gemeindehaus
 
 
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
1
Sonnenpark
Sonnenpark
Beschreibung Banner
2
Blumenschmuck Dorfbrunnen
Blumenschmuck Dorfbrunnen
3
Gemeindehaus
Gemeindehaus
4
Gebiet Leigrube

Gebiet Leigrube

Gemeindeeigenes Bauland, Verkauf von fünf Baulandparzellen

Leigrube

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 hat die Bevölkerung entschieden, dass das gemeindeeigene Land hälftig zu einem Mindestpreis von CHF 1'200/m2 zu veräussern und die Restfläche im Baurecht abzugeben ist.

In der Zwischenzeit wurde die Parzellierung des gemeindeeigenen Landes vollzogen und im Grundbuch eingetragen. Der Gemeinderat hat sich nun entschieden, die ersten fünf Parzellen mittels zweistufigem Angebotsverfahren zu veräussern.

Welche fünf Parzellen werden zum Verkauf angeboten?

  • Parzelle 1290 mit einer Grundstückfläche von 586m2 an der Leigrubenstrasse / Pilatusstrasse
  • Parzelle 4130 mit einer Grundstückfläche von 551m2 an der Leigrubenstrasse
  • Parzelle 4131 mit einer Grundstückfläche von 550m2 an der Leigrubenstrasse
  • Parzelle 4136 mit einer Grundstückfläche von 613m2 an der Rothornstrasse
  • Parzelle 4137 mit einer Grundstückfläche von 626m2 an der Rothornstrasse / Pilatusstrasse

Es werden die fünf Parzellen, gekennzeichnet mit der Farbe Magenta, aus dem Landverkauf Los 1, zum Kauf angeboten.

Welche baurechtlichen Bedingungen sind für diese fünf Parzellen gültig?

Welche zusätzlichen Bedingungen gelten für diese fünf Parzellen?

Die Parzellen werden als voll erschlossen zum Kauf angeboten.

Die Vermarkung (Grenzsteinsetzung) durch den Kreisgeometer erfolgt erst nach dem Bauende der Erschliessungsarbeiten und wird zu Lasten der Gemeinde ausgeführt.

In den Kaufverträgen fixiert und im Grundbuch eingetragen wird, dass zu Gunsten der Gemeinde ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Landpreis besteht, wenn die Käuferschaft nicht innert 5 Jahren mit dem Bau begonnen hat.

Ausser dem Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde sind im Grundbuch, betreffend der fünf Parzellen von Los 1, keine Dienstbarkeiten, Grundlasten und Vormerkungen eingetragen.

Welches Verfahren wird von der Gemeinde angewandt?

Der Gemeinderat hat entschieden, ein zweistufiges Verfahren anzuwenden. In einer ersten Stufe / Phase können sich die Kaufinteressenten bewerben. Der Gemeinderat gibt nach der Prüfung aller Interessenten die Liste frei und damit die zur Angebotsabgabe zugelassenen Bietende. Diese können in der zweiten Stufe / Phase ein Kaufangebot abgeben. Nach dessen Auswertung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung des Angebotes.

Welche Bedingungen und Anforderungen gelten um ein Angebot abzugeben?

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Parzellen an Personen vergeben werden,
a) die mindestens seit fünf Jahren in Möhlin wohnhaft sind oder
b) die in Möhlin aufgewachsen sind, zumindest teilweise die Schulen in Möhlin besucht haben und mindestens 10 Jahre in Möhlin gewohnt haben

Firmen und juristische Personen sind vom Erwerb ausgeschlossen.

Es kann pro Person für mehrere Parzellen ein Angebot abgegeben, aber nur eine Parzelle erworben werden.

Der Mindestpreis für die fünf Parzellen beträgt CHF 1'200 / m2.

Welche Unterlagen müssen bei der ersten Stufe eingereicht werden?

Um die Teilnahmeberechtigung zu prüfen sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalien mit Zivilstand und Wohnort (Beilage einer aktuellen Ausweiskopie)
  • Auszug aus dem Familienbüchlein
  • Aktueller Betreibungsauszug
  • Aktueller Strafregisterauszug
  • Schriftliche Finanzierungsbestätigung einer Bank für den Mindestpreis von CHF 1'200 / m2

Wichtig: Im Rahmen der ersten Stufe können noch keine Angebote eingereicht werden, sondern erst bei der zweiten Stufe.

Welche Unterlagen müssen bei der zweiten Stufe eingereicht werden?

Abgabe Angebot für ein Grundstück

Nach der Genehmigung der zugelassenen Kaufinteressenten können diese ihre Angebote mittels verschlossenem Angebotscouvert pro Parzelle einreichen.

Die Kaufinteressenten können für mehrere oder alle fünf Parzellen ein Angebot abgeben. Es ist dabei aber für jede Parzelle ein Couvert einzureichen.

Die einzelnen Couverts sind aussen gut sichtbar mit der Parzellennummer zu beschriften.

Bei der Abgabe von mehreren Angeboten ist in allen Couverts mittels Schreiben zu definieren, welche Parzelle in Form einer Rangierung bevorzugt wird. Dies für den Fall, dass ein Interessent bei allen Parzellen das höchste Angebot eingereicht hat. Diese Rangierung gilt auch bei der Nachbesserung des Angebotes.

Möglichkeit zur Nachbesserung des Angebotes

Nach der erfolgten Prüfung aller fristgerecht, eingereichten Angebote wird für jede Parzelle eine Liste mit allen zugelassenen Bietenden erstellt. 

Das höchste Angebot pro Parzelle (jedoch nicht der Name des Höchstbietenden) wird allen, auf diese Parzelle Bietenden, schriftlich mitgeteilt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung ihres Angebotes. Dieses neue Angebot muss wieder in einem verschlossenen Couvert, welches aussen mit der Parzellennummer beschriftet ist, fristgerecht eingereicht werden.

Vergabe durch den Gemeinderat

Die Öffnung aller Angebote erfolgt nach Ablauf der Eingabefrist mittels Öffnungsprotokoll. Die abschliessende Liste, nach der Nachbesserungsfrist, der höchsten Angebote für jede Parzelle wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Im Anschluss an die Genehmigung durch den Gemeinderat werden mit den jeweiligen Interessenten / Käuferschaften schriftliche Reservationsvereinbarungen abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung ist eine Anzahlung in der Höhe von CHF 30'000 an die Gemeinde zu leisten. Danach erfolgt die Ausarbeitung der Kaufverträge durch ein Notariatsbüro.

Welche Fristen und Eingabeadressen gelten und sind einzuhalten?

Erste Stufe, Bewerbung für Angebotsabgabe

Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin, Abteilung Bau und Umwelt, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin

Vermerk auf Couvert:
«Bewerbung für Angebotsabgabe, Kauf Parzelle Leigrube»

Eingabefrist:
Freitag, 23. Juni 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock

Die Bewerbungen können per Post zugesandt oder abgegeben werden.

Wichtig: Die Bewerbungen müssen zwingend bis am 23. Juni 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Zweite Stufe, Abgabe Angebote

Abgabe Angebot für ein Grundstück

Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin

Vermerk auf Covert:
«Angebot für Parzelle XY, Leigrube»

Wichtig: Bei Angeboten für mehrere Parzellen muss für jede Parzelle ein separates Couvert abgegeben werden. Da man nur eine Parzelle erwerben kann, muss in jedem Couvert mit persönlicher Rangierung aufgezeigt werden, welche Parzelle man priorisieren würde, falls man für mehrere Parzellen das beste Angebot abgegeben hat.

Eingabefrist:
Freitag, 18. August 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus im 2. Stock

Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.

Wichtig: Die Angebote müssen zwingend bis am 18. August 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

 
 

Nachbesserung des Angebots

Eingabeadresse:
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin

Vermerk auf Covert:
«Nachbesserung Angebot für Parzelle XY, Leigrube»

Eingabefrist:
Freitag, 8. September 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt im Ge-meindehaus im 2. Stock

Die Angebote können per Post zugesandt oder abgegeben werden.

Wichtig: Die Nachbesserungen des Angebotes müssen zwingend bis am 8. September 2023 um 12.00 Uhr beim Schalter der Abteilung Bau und Umwelt vorliegen. Verspätete Nachbesserungsangebote werden nicht mehr berücksichtigt. Die Priorisierung der Parzellen bei Angeboten für mehrere Parzellen hat auch bei der Nachbesserung der Angebote ihre Gültigkeit.

Wann liegen die Entscheide und die Vergabe durch den Gemeinderat vor?

Am Montag, 3. Juli 2023 genehmigt der Gemeinderat die Teilnehmerliste für die Angebotsabgabe. Alle Teilnehmer werden schriftlich informiert.

Am Montag, 18. September 2023 vergibt der Gemeinderat die fünf Parzellen an die fünf Bietenden mit den «höchsten» Angeboten.

Haben Sie Fragen?

Zögern Sie nicht; bei Fragen steht Ihnen Marius Fricker, Gemeindeschreiber, marius.fricker@moehlin.ch oder 061 855 33 01 sehr gerne zur Verfügung.

Gemeinderat Möhlin