11.12.2020
Liste der säumigen Versicherten
Am 1. Juli 2014 führte der Kanton Aargau die Liste der säumigen Versicherten ein. Sobald Prämien oder Kostenbeteiligungen des Versicherten betrieben werden, wird durch die SVA Aargau eine Leistungssperre bei der Krankenkasse verfügt.
Haben Sie eine solche Leistungssperre bei der Krankenkasse?
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine vorläufige Einstellung der Leistungssperre (Sistierung) möglich:
Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Dokumente, welche notwendig sind für den Antrag auf Sistierung. Bei medizinischen Massnahmen zum Erhalt oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit ist anstelle der Bestätigung des Betreibungsamtes ein Arztzeugnis notwendig, welches bestätigt, dass die medizinischen Massnahmen zum Erhalt oder Widererlangung der Erwerbsfähigkeit dienen.
Die Beratungsstelle Prämienverbilligung kann Ihnen auch bei folgenden Themen behilflich sein:
Melden Sie sich bei der Beratungsstelle Prämienverbilligung für ein Erstgespräch. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und unterstehen dem Datenschutz.
Schalter- und Telefonöffnungszeiten
Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 13.30 – 18.00 Uhr
061 855 33 06
beratungsstelle.ipv@moehlin.ch