07.12.2007
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Dezember 2007
Es gelangen folgende Traktanden zur Beschlussfassung:
Die Akten der Einwohnergemeindeversammlung liegen gestützt auf § 23 Abs. 1 des Gemeindegesetzes während den ordentlichen Bürostunden im Gemeindebüro zur Einsichtnahme auf.