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Störche auf einem Horst
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Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Aufhebung absolutes Feuerverbot)

Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Aufhebung absolutes Feuerverbot)

27.08.2026

Allgemeinverfügung betreffend bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie betreffend Aufhebung des absoluten Feuerverbots

Per Donnerstag, 27. August 2026, 12:00 Uhr, gilt neu die Waldbrandgefahrenstufe 4 (grosse Gefahr). Die Herabsetzung der Gefahrenstufe erfolgt aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen, die zu einer  leichten Verbesserung der Trockenheit geführt hat (die Bodenmessdaten weisen eine gesteigerte Feuchtigkeit auf, wenn auch auf tiefem Niveau). 

Da die Wetterprognosen für die kommenden Tage noch unsicher sind und der verfrühte Laubfall im Wald zu einer aussergewöhnlich grossen Menge an leicht entzündlichem Brandgut geführt hat, bleibt die Waldbrandgefahr weiterhin hoch. Es gilt daher ein bedingtes Feuerverbot:

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

Link Merkblatt Feuerverbot Stufe 4
Link Allgemeinverfügung Feuerverbot