13.04.2026
Auflage vom 13.04.2026 bis 12.05.2026
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 13.04.2026 bis 12.05.2026 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein "Mein Konto" vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Baugesuchnummer: 2026-035
Bauherrschaft: Gemeinde Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen
Grundeigentümer/in: Gemeinden Zeiningen, Möhlin, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Schupfart, Obermumpf und Mumpf
Projektverfasser/in: Bauherrschaft
Bauobjekt: Infotafel, Wegweiser und Velofahren abseits von Waldstrassen
Lage: Diverse
Zone: Diverse