Die Arbeiten im Jahr 2026 betreffen die folgenden Haltestellen: Helvetierstrasse, Kleemattstrasse, Dammstrasse und Schallen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist im Januar 2004 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verringern oder zu beseitigen. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt das Gesetz, dass bestehende Bauten, Anlagen sowie Fahrzeuge hindernisfrei ausgestaltet sind. Das heisst, sie müssen den Bedürfnissen von Menschen mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen angepasst werden. Dies gilt auch für Bushaltestellen.
Die Bushaltestellen auf dem Gemeindegebiet von Möhlin befinden sich grösstenteils an Gemeindestrassen.
Die Arbeiten im Jahr 2026 betreffen die folgenden Haltestellen: Helvetierstrasse, Kleemattstrasse, Dammstrasse und Schallen.
Das Bauvorhaben umfasst folgende Arbeiten:
• Sanierung der Bushaltestellen
• Ersatz der Wasserleitung im Bereich der Bushaltestellen
• Erweiterung des AEW-Rohrblocks
Die Bauarbeiten beginnen am 12. Januar 2026 bei den Bushaltestellen Helvetierstrasse und Kleemattstrasse.
Die Fertigstellung beider Bushaltestellen ist Ende Februar 2026 vorgesehen.
Während der Bauarbeiten werden die jeweiligen Bauabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die betroffene Anwohnerschaft hat die Möglichkeit, die Sperrungen über verschiedene Gemeindestrassen zu umfahren.
Das Abstellen von Fahrzeugen im Baustellenbereich ist verboten.
Während der Bauzeit können die beiden Bushaltestellen an der Kraftwerkstrasse nicht bedient werden. Entlang der Batastrasse werden entsprechende Ersatzhaltestellen eingerichtet.
Wir bitten Sie, die entsprechende Signalisation zu beachten, und danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese notwendigen Werterhaltungsmassnahmen an unseren Gemeindeinfrastrukturen.
Gemeinde Möhlin
Abteilung Bau und Umwelt