11.12.2025
Auflage vom 12.12.2025 bis 12.01.2026
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 12.12.2025 bis 12.01.2026 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuchnummer: 2025-076
Bauherrschaft: Misa und Jelena Stojadinovic, Rheinweg 19, 4313 Möhlin
Grundeigentümer/in: Bauherrschaft
Projektverfasser/in: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sitzplatz
Lage: Parz.-Nr. 3340, Rheinweg 19
Zone: Wohnzone 2 / Grünzone
Baugesuchnummer: 2025-149
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Möhlin, Hauptstrasse 36, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin; Stadtverwaltung Rheinfelden, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden
Grundeigentümer/in: Staat Aargau, Werkhof A3, 5070 Frick; Martin Schneider, Ryburgerhof 3058, 4313 Möhlin; Einwohnergemeinde Möhlin, Hauptstrasse 36, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin
Projektverfasser/in: Waldburger Ingenieure AG, Hauptstrasse 52, 5277 Hottwil
Bauobjekt: Projektänderung zu BG 2025-010: Anpassung Linienführung Abwasseranschluss
Lage: Parz.-Nr. 145, 3835; Salinenstrasse K495
Zone: Landwirtschaftszone