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Eidgenössische Volksabstimmung und Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammannwahl vom 28. September 2025; Urnenöffnungszeiten

Eidgenössische Volksabstimmung und Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammannwahl vom 28. September 2025; Urnenöffnungszeiten

18.09.2025

Urnenöffnungszeiten

Das Wahlbüro im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet: Sonntag, 28. September 2025, von 9.00 bis 10.00 Uhr. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei brieflicher Stimmangabe der Stimmrechtsausweis zwingend zu unterschreiben ist, die Stimm- und Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortkuvert zu legen ist. Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden.

Wahlbüro