26.06.2025
Auflage vom 27.06.2025 bis 28.07.2025
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 27.06.2025 bis 28.07.2025 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein "Mein Konto" vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Baugesuchnummer: 2025-082
Bauherrschaft: JKB Immobilien AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Grundeigentümer/in: Bauherrschaft
Projektverfasser/in: Bäumlin + John AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauobjekt: Projektänderung zu BG 2022-174: Ersatzbau statt Umbau best. Gebäude und Neubau MFH mit AEH
Lage: Parz.-Nr. 753, 4189, 4190, 4191; Bahnhofstrasse 117 und 119
Zone: Kernzone 2