Auflage vom 29.03.2018 bis 30.04.2018
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 29.03.2018 bis 30.04.2018 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt
Bauherrschaft: Elisabeth Kolarik-Meier, Im Baumgarten 15, 4313 Möhlin
Grundeigentümer/in: Bauherrschaft
Projektverfasser/in: Hasler Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 65, 4315 Zuzgen
Bauobjekt: Sichtschutzwände
Lage: Parz. 2002, Im Baumgarten 15
Zone: W2
Bauherrschaft: Ronny Allemann, Rappertshäusernstrasse 3b, 4313 Möhlin
Grundeigentümer/in: Bauherrschaft
Projektverfasser/in: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sichtschutzwände
Lage: Parz. 3626, Rappertshäusernstrasse 3b
Zone: K2